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Änderungen der Visabestimmungen in Südafrika

Nach Monaten der Spekulation und Wartens hat das Department of Home Affairs (DHA) die neuen Gesetze zur Einwanderung herausgegeben [Stand 04. September  2015].

Präsident Jacob Zuma und Innenministerin Nadeli Pandor unterzeichneten am Freitag, 16. Mai 2014, die neuen Einwanderungsgesetze. Das ist das erste Mal in 10 Jahren, dass Gesetzte angepasst wurden. Die Gesetze traten am Montag, 26. Mai 2014, offiziell in Kraft und betreffen Ausländer, die in Südafrika Urlaub machen, studieren, arbeiten oder leben möchten.

Um etwas Licht in das Dunkel zu bringen, haben wir uns mit Experten der Einwanderungsagentur Intergate unterhalten und bringen euch die wichtigsten Änderungen. Die ursprünglichen Änderungen umfassen 272 Seiten und viele davon müssen noch genauer ausgearbeitet werden.

Um Antworten auf Fragen direkt zu deiner Situation und deinen Möglichkeiten zu erhalten, sprich am besten direkt mit Intergate.

DIE ÄNDERUNGEN IM SÜDAFRIKANISCHEN EINWANDERUNGSGESETZ

Visa beantragen und Bearbeitung:

  • Die Einreichung von Visumanträgen innerhalb Südafrikas wird an sogenannte Visa Facilitation Services (VFS) übergeben. Der Antragsteller muss bei der Einreichung persönlich bei einem der 11 geplanten VFSs erscheinen. Angestellte von Einwanderungsagenturen können aber nach wie vor die Bearbeitung weiter verfolgen.
  • Die VFS Einrichtungen werden an den folgenden Terminen in verschiedenen Städten öffnen:
STADT

ADRESSE

ERÖFFNUNG

Pretoria Cherry Lane Office Park, 1st Floor, 114 Fehrsen Street, Nieuw Muckleneuk, Brooklyn 2. JUNI 2014
Rustenburg Von Wielligh 26, Bo Dorp 2. JUNI 2014
Kimberley Unit 3, Building 2, Agri Office Park, N12 2. JUNI 2014
Durban Suite 3, Silver Oaks, Ground Floor 36 Silverton Road, Musgrave 9. JUNI 2014
Bloemfontein Suite 4, The Park, 14 Reid Street, Westdene 9. JUNI 2014
George Unit 5, Royal Eagle, 5 Progress Street 9. JUNI 2014
Johannesburg 1st Floor Rivonia Village, Cnr Rivonia Boulevard and Mutual Rd 18. JUNI 2014
Kapstadt 21st Floor, 2 Riebeek Street, Absa Building 20. JUNI 2014
Polokwane Shop 13, Thornhill Shopping Centre, Cnr Veldspaat & Munnik avenues, Bendor 23. JUNI 2014
Nelspruit Office 5F, Nedbank building, 30 Brown Street 23. JUNI 2014
Port Elizabeth Office 7D, 1st Floor Moffet on Main, Cnr 17th Ave and Main Road, Walmer 23. JUNI 2014
  • Diese Einrichtungen nehmen die Anträge entgegen, nehmen die biometrischen Daten auf, scannen alles ein und leiten es an das Department of Home Affairs (DHA – Innenministerium) in Pretoria weiter. Das DHA wird nach wie vor die Entscheidung über das Visum treffen, die VFS Einrichtungen können also weder Auskunft oder Rat an Antragsteller erteilen noch Visa genehmigen. Bei Fragen sollte man sich also an eine Einwanderungsagentur wenden.
  • Der Vorteil hierbei ist, dass Anträge nicht mehr verloren gehen können und schneller bearbeitet werden. Der Nachteil ist, dass die Gebühren für Visa steigen werden, da dieser Service natürlich auch bezahlt werden muss.
  • VFS Einrichtungen verlangen eine Gebühr von R1350 inkl. MwSt. zusätzlich zu den regulären Gebühren vom DHA.
  • Anträge müssen vollständig mit allen Unterlagen eingereicht werden. Bis jetzt konnte man das polizeiliche Führungszeugnis beispielsweise nachreichen. Dies wird nicht mehr möglich sein und DHA macht deutlich, dass alle unvollständigen Anträge unverzüglich abgelehnt werden.
  • Visa können montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr eingereicht werden.
  • Die erste Beantragung eines Visums muss vom Heimatland aus geschehen und in der jeweiligen südafrikanischen Botschaft eingereicht werden. Das bedeutet, dass man nicht mehr, wie bisher, mit einem Touristenvisum einreisen und hier einen Antrag stellen kann. Es gibt allerdings Ausnahmen im Falle der Antragsteller benötigt lebensrettende Maßnahmen oder ist der begleitende Ehepartner oder das Kind eines Inhabers eines Business oder Work permits und möchte ein Study oder Work permit beantragen.

Erneuern eines Visums

  • Visa können im Lande verlängert werden (keine Neuanträge!), müssen aber 60 Tage vor Ablauf des gültigen Visums beantragt werden. Dies gilt für alle Anträge.
    Allerdings kann man mit einem gutem Grund einen Antrag auch später einreichen.

Strafen:

  • Wer länger, als sein Visum vorsieht, im Land bleibt, hält sich illegal hier auf. Es werden aber keine Geldstrafen mehr verlangt, sondern man wird zu einer unerwünschten Person erklärt und darf das Land nicht mehr betreten. Die Länge dieses Statuses hängt von der Anzahl der illegal im Land verbrachten Tage ab und dauert zwischen einem und fünf Jahren.

Touristenvisum:

  • Für die meisten europäischen Bürger wird nach wie vor ein 90-Tage-Touristenvisum bei der Einreise ausgestellt. Dieses kann man problemlos in einem der VFS um weitere 90 Tage verlängern lassen, allerdings dauert auch hier die Bearbeitung 60 Tage.
  • Besonders Leute, die ein halbes Jahr in Europa und ein halbes Jahr in Südafrika leben, sollten sich nach einer anderen Visaoption umsehen.

Life Partner Permit:

  • Jeder, der dieses Visum beantragen möchte, muss nachweisen, dass er mit seinem südafrikanischen Lebenspartner seit mindestens 2 Jahren zusammen ist.
  • Die Partner müssen 2 Jahre in einem eheähnlichen Verhältnis leben (gemeinsame Wohnung, gemeinsame finanzielle Verpflichtungen).
  • Wenn der Partner zuvor verheiratet war, müssen Scheidungsunterlagen oder Todesnachweis des Ehepartners vorgebracht werden.
  • Um die Echtheit der Beziehung zu überprüfen, müssen Partner an getrennten, aber gleichzeitig stattfindenden Interviews teilnehmen.

Study Permit / Exchange Permit:

  • Inhaber von Study Permits dürfen nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten.
  • Beide Visa werden nur für die Dauer des Studiums oder Austauschprogramms ausgestellt.

Business Permit:

  • Eine Empfehlung des Department of Trade and Industry (DTI) wird für jeden Antrag benötigt.
  • Das DTI wird eine gründliche Untersuchung durchführen, ob das Geschäft tragbar ist und welchen Nutzen es dem nationalen Interesse Südafrikas bringt. Experten fürchten, dass diese Untersuchung lange Verzögerungen beim Antrag verursachen könnte.
  • Eine Summe von R5 Million muss in das Land und Geschäft investiert werden.
  • Jeder Steuerberater, der bei South African Institute of Professional Accountants oder South African Institute of Chartered Accountants registriert ist, kann nachweisen, dass Gelder für Business Permit verfügbar sind.
  • 60 % der gesamten Arbeitskraft des Unternehmens müssen südafrikanischer Nationalität sein und in verschiedenen Positionen arbeiten.
  • Diese Visa werden immer nur für drei Jahre ausgestellt.

Intra-Company Permit:

  • Der Angestellte muss mindestens sechs Monate bei der Firma im Ausland eingestellt sein, um sich für dieses Visum zu qualifizieren.
  • Es wird auf vier Jahre ausgestellt, kann aber nicht erneuert werden.
  • Wenn es nicht eine Firma im Heimatland ist, dann muss der Bewerber in dem jeweiligen Land eine Residenz besitzen.

General Work Permit:

  • Das Department of Labour (Arbeitsamt) muss jetzt bescheinigen, dass
    • der Arbeitgeber trotz intensiver Suche keinen südafrikanischen Arbeitnehmer mit vergleichbaren Fähigkeiten wie der Antragsteller finden konnte.
    • der Antragsteller die benötigten Fähigkeiten und Erfahrung für den Job nachweisen kann.
    • das Gehalt und andere Zusatzleistungen nicht geringer als die von Südafrikanern in gleicher Position ausfallen.
    • die Konditionen im von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag den südafrikanischen Gesetzen entsprechen.
  • Die South African Qualifications Authority (SAQA) muss ein Dokument ausstellen, das beweist, dass die Qualifikationen des Antragstellers in Südafrika anerkannt werden. Dieses Dokument muss in eine der 11 offiziellen Landessprachen von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt werden.
  • Dieses Visum ist maximal fünf Jahre gültig.

Critical Skills Permit:

  • Das Exceptional Skill Permit und das Quota Permit sind vollständig entfallen und werden durch das Critical Skills Permit ersetzt. Das heißt, dass man nicht länger aufgrund einer außergewöhnlichen Fähigkeit ein Visum beantragen kann, sondern man muss eine Fähigkeit/Ausbildung haben, die von Südafrika gebraucht wird. Diese Liste mit den nötigen Fähigkeiten ist mittlerweile veröffentlicht und bei Intergate auf Anfrage erhältlich.
  • Inhaber von Exceptional Skills und Quota Permits können diese nicht verlängern lassen, sondern müssen nach Ablauf ein Critical Skill Permit oder General Work Permit beantragen.

Retirement Permit:

  • Zur Beantragung muss ein polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden.
  • Es müssen heutzutage R37 000 pro Person pro Monat nachgeweisen werden. Allerdings kann ein Rentner unter Nachweis von zusätzlichen R3000 pro Monat seinen Ehe/Lebenspartner mit auf das Visum aufnehmen.

Wenn du noch weitere Fragen zu den einzelnen Visa hast, sprich mit einem Berater von Intergate. Sie bieten auch Beratungen auf Deutsch an.

Stand 04. September  2015

von Alexandra Seiler

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